Hallenumbau

Neues BEV-Verfahren: Mehr Sicherheit bei Umbauten von Eissportstätten

Umbauten an Eissportstätten sind heute komplexer denn je: Neue Sicherheitsanforderungen, sich weiterentwickelnde Spielregeln und technische Standards stellen Vereine und Betreiber vor große Herausforderungen.

Der Bayerische Eissport-Verband hat deshalb im Rahmen seines Infrastrukturprojekts „Zukunft braucht Eis!“ ein verbindliches Verfahren zur Anmeldung und Bewertung von Umbaumaßnahmen eingeführt. Ziel ist es, einen rechtssicheren Spielbetrieb zu gewährleisten und gleichzeitig die Nutzungsdauer bestehender Anlagen zu sichern.

Warum das neue Verfahren notwendig ist

In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an Eissportstätten deutlich verändert – sowohl technisch als auch sportrechtlich.

Für Vereine bedeutet dies:

Ein einheitliches Verfahren schafft hier Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten.

So funktioniert das Verfahren zur Anmeldung von Umbaumaßnahmen von Eissportstätten (kurz erklärt)

Der Ablauf ist klar strukturiert:

→ geplante bauliche Maßnahme frühzeitig melden

→ zentrale Annahme und Weiterleitung

→ Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit

→ sportrechtliche Bewertung und Entscheidung

→ verbindliche Entscheidung mit ggf. Auflagen und möglicher zeitlicher Befristung

→ rechtssichere Archivierung aller Unterlagen rund um den Bescheid beim BEV

„Wichtig ist, dass Vereine sich rechtzeitig, d.h. vor eine Bestellung oder dem Beginn von Umbaumaßnahmen mit uns in Verbindung setzen“, betont Toni Weitl. Der Antrag müsse im ersten Schritt formlos mit einer Beschreibung der Maßnahme, dem Ansprechpartner des Vereins und den Hinderungsgründen für eine regelkonforme Umsetzung an die Geschäftsstelle gesendet werden. „Alle weitere Schritte erfolgen dann einzelfallbezogen in der direkten Abstimmung.“

Bei Fragen zur Umsetzung oder Notwendigkeit einer Antragstellung können sich Vereine direkt an die Projektmailadresse zukunftbrauchteis@bev-eissport.de wenden.

FAQ – Verfahren zur Anmeldung von Umbaumaßnahmen

Immer dann, wenn bauliche Veränderungen Auswirkungen auf Spielfeld, Sicherheit oder Regelkonformität haben könnten (z. B. Bande, Maße, Infrastruktur).

Im schlimmsten Fall kann der Spielbetrieb nicht genehmigt werden oder es entstehen unter Umständen erheblich rechtliche Risiken für Verein und Betreiber.

  • Beschreibung der Maßnahme
  • technische Daten
  • Baupläne / Skizzen (Vorher-Nachher)
  • ggf. externe Gutachten
  • BEV-Geschäftsstelle (Eingang & Weiterleitung)
  • zuständige Fachinstanz (Vorprüfung)
  • Entscheidungsgremium (finale Entscheidung)

Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller kann entschieden werden.

Ja – wenn sicherheitsrelevante oder sportrechtliche Anforderungen nicht erfüllt sind.
In vielen Fällen sind jedoch Umbaumaßnahmen unter Auflagen oder befristete Genehmigungen möglich.

Im Zweifel: Ja.
Empfehlung: Lieber einmal mehr abstimmen als zu spät.

Um:

  • Vereine, Betreiber und den BEV zu schützen
  • klare Regeln zu schaffen
  • den Spielbetrieb langfristig zu sichern

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Nächster Lehrgang:

Beginn: 19.09.26 08:00 Uhr

Ende: 20.09.26 17:30 Uhr

Lehrgangsort: Landesleistungszentrum Landshut

Anmeldeschluß: spätestens 01.09.26 23:59 Uhr

Ich bin SR weil …